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Anzeige einer Geburt

Die Geburt eines Neugeborenen muss dem zuständigen Standesamt binnen einer Woche angezeigt werden. Im Allgemeinen wird die Anzeige der Geburt durch die Krankenanstalt, in der das Kind geboren wird, automatisch an das Standesamt übermittelt. Wenn die Krankenanstalt die Anzeige der Geburt nicht vornimmt, können auch die Eltern die Anzeige erstatten. Bei Hausgeburten wird die Anzeige der Geburt von der Ärztin/vom Arzt bzw. von der Hebamme, die/der bei der Geburt anwesend war, ausgestellt und der Mutter/den Eltern übergeben. Die Mutter/die Eltern muss/müssen diese dann dem Standesamt übergeben. 

Die Anzeige der Geburt ist nicht mit der Ausstellung der Geburtsurkunde ident.


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