Ziel der Behindertenhilfe ist es, jene Personen zu betreuen, die aufgrund ihrer Behinderung
nicht in der Lage sind, aus eigener Kraft zu einer selbständigen Lebensführung zu gelangen.
Voraussetzungen:
- österreichische Staatsbürgerschaft (diese Voraussetzung kann nachgesehen werden)
- Hauptwohnsitz im Land Salzburg
- Vorliegen einer Behinderung (Feststellung durch den Sozialmedizinischen Dienst)
- Eigenfinanzierung der Hilfe nicht möglich
Folgende Hilfen können auf Antrag gewährt werden:
- Heilbehandlung
- Versorgung mit Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen, Hilfsmittel
- Erziehung und Schulbildung
- berufliche Eingliederung
- soziale Eingliederung
- soziale Betreuung
- geschützte Arbeit
Der Antrag ist bei der Bezirkshauptmannschaft einzubringen (Antragsformulare werden über Anforderung zugeschickt). Dem Antrag sind die im Antragsformular geforderten Unterlagen vollständig beizuschließen.