Bitte mitbringen:
- Amtlichen Lichtbildausweis
- Geburtenbuchabschrift,
- Staatsbürgerschaftsnachweis,
- Heiratsurkunden von Vorehen,
- Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
- Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
- Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
- Meldenachweise
- (weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
- Gebühren beginnen je nach Eheschließungsfall ab € 70,00 und fallweise, bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, auch darüber. Unabhängig von den Trauungsörtlichkeiten.
- Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (bei nicht-volljährigen Personen)
Zuständig für heiratswillige Kleinarlerinnen und Kleinarler ist das Standesamt in Wagrain, Tel. 06413/8213-0
https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/