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Meldebestätigung

 Gebühren: 

Für den Antrag

Für die Ausstellung einer Meldebestätigung

  • Bundesgebühr (Zeugnisgebühr): 14,30 Euro
    Diese Gebühr entfällt, wenn die Meldebestätigung an eine bestimmte von der Antragstellerin/dem Antragsteller verschiedene Person oder Behörde gerichtet wird.
  • Bundesverwaltungsabgabe:     
    • Meldebestätigung aus dem örtlichen Melderegister (gibt nur die Meldung innerhalb der Gemeinde wieder): 2,10 Euro      
    • Meldebestätigung aus dem ZMR (bei der Meldebehörde oder online mit ID Austria oder EU Login): 3 Euro 
        

Zusätzlich  

  • Beilagengebühren (fallen nur dann an, wenn dem Antrag Beilagen angeschlossen sind):            
    • Mündlicher: gebührenfrei oder       
    • schriftlicher Antrag: 3,90 Euro pro Bogen bis maximal 21,80 Euro    

https://www.oesterreich.gv.at

Zuständig