Meldebestätigung

Gebühren:

• 1 x EUR 13,00 Antragsgebühr (entfällt bei mündlicher Antragstellung)

• 1 x EUR 13,00 Zeugnisgebühr (entfällt, wenn die Meldebestätigung an eine bestimmte Person oder Behörde gerichtet wird - ausgenommen der Antragsteller selbst)

• 1 x EUR 2,10 Bundesverwaltungsabgabe bei Abfragen aus dem Örtlichen Melderegister

• 1 x EUR 3,00 Bundesverwaltungsabgabe bei Abfragen aus dem Zentralmelderegister

• Wenn Sie die Anfrage per Post an die Meldebehörde stellen, dann müssen die amtlichen Urkunden im Original oder in einer notariell oder gerichtlich beglaubigten Abschrift, aus denen die Identitätsdaten des Antragsstellers hervorgehen, beigelegt sein.

Ist aus dem Antrag ersichtlich, dass die Meldebestätigung zur Vorlage bei der Sozialversicherung oder der Kriegsopferversorgung erforderlich ist, so entfallen alle Gebühren.

HELP.GV.AT - Allgemeine Infos über die Meldebestätigung

Zuständig