Die Kosten für die Beantragung und Ausstellung einer Strafregisterbescheinigungen können unterschiedlich hoch sein. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Für die Beantragung
- Generell: 21 Euro
- Elektronischer Antrag mit ID Austria oder EU Login: 13 Euro
- Beilagengebühr: 6 Euro (pro Bogen)
Die Beilagengebühr ist insbesondere in jenen Fällen zu entrichten, in denen eine Bestätigung des (zukünftigen) Arbeitsgebers, dass die Bescheinigung für die Ausübung der Tätigkeit benötigt wird, beigelegt wird.
Für die Ausstellung
- Zeugnisgebühr: 21 Euro (pro Bogen)
Die Zeugnisgebühr entfällt, wenn die lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (natürliche oder juristische Person, z.B. Arbeitgeberin/Arbeitgeber, Behörde) dienen soll. In diesem Fall kostet die Bescheinigung somit insgesamt 23,10 Euro (bei elektronischem Antrag mit ID Austria, 15,10 Euro). - Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro
Strafregisterbescheinigungen für freiwilliges Engagement
Die Beantragung und Ausstellung von Strafregisterbescheinigungen im Rahmen von freiwilligem Engagement bei einer
- Freiwilligenorganisation,
- spendenbegünstigten Einrichtung (→ BMF) und
- gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft sowie einer nach innerkirchlichem Recht mit Wirksamkeit für den staatlichen Bereich errichteten und mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Einrichtung
ist gebühren- und abgabenfrei.