Die Zeugnisgebühr entfällt, wenn die Strafregisterbescheinigung lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (natürliche oder juristische Person, z.B. Arbeitgeberin/Arbeitgeber, Behörde, Adresse) dienen soll.
In diesem Fall kostet die Bescheinigung somit insgesamt 16,40 Euro (14,30 Euro Antragsgebühr plus 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe für die Ausstellung), bei elektronischem Antrag mit ID Austria, 10,70 Euro (8,60 Euro Antragsgebühr plus 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe für die Ausstellung).
Ich brauche eine Strafregisterbescheinigung
Für eine "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" bzw. "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung" bzw. eine "Strafregisterbescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen“ zusätzlich: vollständig ausgefüllte und von der/vom (künftigen oder aktuellen) Dienstgeberin/Dienstgeber bzw. der Organisation unterschriebene Bestätigung.
Formular Bestätigung des zukünftigen Arbeitgebers.pdf