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Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.
Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.
Folgende Stellen sind darüber hinaus zu verständigen:
Meldung des Todesfalls an:
Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Bauen
Geburt
Heirat
Pension
Personalausweis
Reisepass
Todesfall
Umzug